Der Rechner berücksichtigt die Förderung nach dem Altersvorsorgereformgesetz:
- Grundzulage: bis zu 540 € pro Jahr, abhängig von der Höhe Ihres Eigenbeitrags.
- 1–360 € Eigenbeitrag: Der Staat legt 0,50 € für jeden 1 € dazu (entspricht einer Zulage von bis zu 180 €).
- 361–1.800 € Eigenbeitrag: Der Staat legt 0,25 € für jeden weiteren 1 € dazu (entspricht einer Zulage von bis zu 360 €).
- Kinderzulage: 100 % Ihres Jahresbeitrags (max. 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr, für welches Kindergeld festgesetzt wird). In der Kalkulation wird angenommen, dass das Kindergeld bis einschließlich des Jahres festgesetzt wird, in dem das Kind 25 Jahre alt wird.
- Einmalbonus: einmalig 200 €, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
- Steuerlicher Vorteil (Sonderausgabenabzug): jährlich bis zu 1.800 € zuzüglich der Zulagen, sofern dies günstiger ist als die Zulagen (Günstigerprüfung).
Die Zulagen werden als jährliche Gutschrift zum Jahresende berücksichtigt und wieder angelegt. Ob und in welcher Höhe Sie förderberechtigt sind, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.